Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Baurecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Baurecht - Blog

Beweiserleichterung für Schadensersatz

Bei Unfällen, die in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle erfolgt sind, gilt eine Beweiserleichterung für den Geschädigten.

Wer in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle, etwa einem schadhaften Bürgersteig, stürzt, genießt nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs eine Beweiserleichterung. Für die Richter gilt in derartigen Fällen eine allgemeine Vermutung, dass die Gefahrenstelle auch wirklich die Unfallursache gewesen ist. Entsprechend, so das Gericht, muss der Beklagte, der für die Gefahrenstelle verantwortlich ist, darlegen, dass der Unfall gerade nicht von ihm zu verantworten ist. Gelingt ihm dies nicht, ist der schadensersatzpflichtig.

 
[mmk]
 
Bauvertraege Geesthacht, Juristische Baubetreuung nahe Stade, Kanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Kanzlei nahe Wedel, Rechtsanwalt Baurecht Finkenwerder, Anwalt Baurecht nahe Glinde, Anwaelte Hamburg, Anwaltskanzlei nahe Stade